Rechtsprechung
RG, 26.05.1936 - 4 D 288/36 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Liegt ein vollendetes Jagdvergehen schon darin, daß der Wilderer, mit Schlingen ausgerüstet, die zum Legen geeigneten Stellen aufsucht? 2. Ein Tatbestandsmerkmal darf nicht als Strafzumessungsgrund verwendet werden. 3. Ist die Wilderei (§ 292 StGB. n. F.) zugleich auch ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 70, 220
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 03.06.1954 - 4 StR 821/52
Rechtsmittel
Ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes oder der Zweck der Vorschrift dürfen aber nicht nochmals bei der Strafzumessung strafschärfend verwertet werden (RGSt 70, 220, 223). - BGH, 03.08.1954 - 3 StR 210/54
Rechtsmittel
Ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes oder der Zweck der Gesetzesvorschrift darf aber nicht nochmals bei der Strafzumessung strafschärfend berücksichtigt werden (vgl BGH vom 3. Juni 1954, 4 StR 821/52; RGSt 70, 220, 223). - BGH, 03.08.1954 - 3 StR 81/54
Rechtsmittel
Das Landgericht hat also hier ein Merkmal des gesetzlichen Tatbestandes in unzulässiger Weise strafschärfend berücksichtigt (vgl RGSt 70, 220, 223).